Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Inhaltsverzeichnis
- Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Vertragsschluss
- Zahlungsbedingungen und Preise
- Lieferung und Versand
- Urheber- und Nutzungsrechte
- Eigentumsvorbehalt
- Haftungsbeschränkung
- Gewährleistung für Software
- Vertraulichkeit
- Beweisklausel
- Sonstiges
- Software-Lizenzbedingungen
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Mexec und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Mexec nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Mexec anzuzeigen.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Mexec die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annimmt.
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma Mexec sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Mexec. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mexec ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von Mexec genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Mexec eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma Mexec diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird Mexec an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma Mexec nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Mexec nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn Mexec nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird für Mexec die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von Mexec liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich bei Mexec zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden.
Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Software-Produkten verbleiben bei der Mexec. Bei Software-Produkten erwirbt der Kunde das Recht die Software auf so vielen Rechnern/PCs gleichzeitig zu verwenden wie der Kunde Lizenzen erworben hat. Eine erworbene Lizenz entspricht einer Nutzungseinheit und ist einem Rechner zugeordnet. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses.
Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/ Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Software Produkten zu verändern.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma Mexec aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von Mexec. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Mexec unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Mexec unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Mexec dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma Mexec bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Mexec alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Haftungsbeschränkung
Mexec haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma Mexec nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma Mexec aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
Gewährleistung für Software
Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Mexec gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Mexec eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Mexec mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht. Mexec ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Mexec kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Mexec zwei Versuche innerhalb der vom Kunden angemessenen gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde die Firma Mexec wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma Mexec nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma Mexec grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in deutscher oder in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in deutschsprachiger oder englischsprachiger Version lieferbar ist.
Vertraulichkeit
Mexec und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Mexec gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma Mexec nur mit schriftlicher Einwilligung der Mexec abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Mexec (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Software-Lizenzbedingungen
Vorbemerkung
Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Lizenzbedingungen werden durch das Öffnen der Versiegelung bzw. durch das Fortsetzen der Installation anerkannt.
Einräumung von Nutzungsrechten
Mit Vertragsschluss über die Lieferung / den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der Firma Mexec als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.
Umfang der Nutzungsrechte
Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einigen Produkten ausdrücklich das Recht eingeräumt, Online-Dienste zu nutzen. Das Nutzungsrecht bestimmt sich ausschließlich nach dem Bezugszeitraum für das jeweilige Software-Produkt und endet gleichzeitig mit diesem.
Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.
Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Originaldiskette, CD-ROM, Blue-Ray Disk oder DVD eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen, in Rahmen der in der Mehrfach-Lizenz vorgegebenen Anzahl, gleichzeitig zu nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zu übersetzen, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern oder zu entfernen.
Einschränkungen
Abgesehen von der Installation von Updates oder neuen Funktionen, die von Mexec bereitgestellt werden, dürfen Sie diese Software nicht ändern oder Funktionen hinzufügen. Sie dürfen diese Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Sie dürfen keine abgeleiteten Werke basierend auf dieser Software erstellen. Sofern nicht ausdrücklich von Mexec angegeben, dürfen Sie diese Software nicht an Dritte weiterverkaufen, weitergeben, vermieten oder anderweitig weitergeben.
Rechte an geistigem Eigentum
Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, behält sich Mexec alle Rechte, Titel und Interessen an dieser Software und allen damit verbundenen Urheberrechten, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten vor.
Haftungsausschluss
Mexec lizenziert diese Software an Sie "AS IS" und ohne jegliche Gewährleistung. In keinem Fall haftet Mexec oder seine Lieferanten Ihnen gegenüber für Schäden, Ansprüche, Kosten oder entgangener Gewinn, die durch die Verwendung dieser Software verursacht werden. Mexec übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt den Anforderungen und Zwecken des Nutzers entspricht oder mit anderer von ihm ausgewählter Soft- oder Hardware zusammenarbeitet.
Kündigung
Ihre Lizenz gemäß dieser Vereinbarung endet automatisch, wenn Sie diese Software und die Kopie dieser Software in Ihrem Besitz zerstören. Ihre Lizenz im Rahmen dieser Vereinbarung endet automatisch ohne vorherige Ankündigung von Mexec, wenn Sie eine der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. Unmittelbar nach Beendigung stellen Sie jegliche Nutzung dieser Software ein und vernichten alle Kopien dieser Software, ganz oder teilweise, in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle. Sie werden Mexec für Kosten oder entgangenen Gewinn entschädigen, die durch Ihre Verletzung oder Verletzung einer Bedingung dieser Vereinbarung verursacht wurden.
Geltendes Recht
Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung im Bereich der Software-Lizenzbedingungen für ungültig und nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Rests dieser Vereinbarung, die gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig und durchsetzbar bleibt.
Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGBs)
Inhalts-verzeichnis
- Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Vertragsschluss
- Zahlungsbedingungen und Preise
- Lieferung und Versand
- Urheber- und Nutzungsrechte
- Eigentumsvorbehalt
- Haftungsbeschränkung
- Gewährleistung für Software
- Vertraulichkeit
- Beweisklausel
- Sonstiges
- Software-Lizenzbedingungen
Geltung der allgemeinen Geschäfts-bedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen Mexec und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Mexec nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Mexec anzuzeigen.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Mexec die Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annimmt.
Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
Zahlungs-bedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma Mexec sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Mexec. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mexec ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von Mexec genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die Mexec eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma Mexec diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird Mexec an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma Mexec nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er Mexec nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn Mexec nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird für Mexec die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von Mexec liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich bei Mexec zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden.
Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Software-Produkten verbleiben bei der Mexec. Bei Software-Produkten erwirbt der Kunde das Recht die Software auf so vielen Rechnern/PCs gleichzeitig zu verwenden wie der Kunde Lizenzen erworben hat. Eine erworbene Lizenz entspricht einer Nutzungseinheit und ist einem Rechner zugeordnet. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses.
Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/ Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Software Produkten zu verändern.
Eigentums-vorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma Mexec aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von Mexec. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Mexec unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Mexec unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Mexec dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma Mexec bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Mexec alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Haftungs-beschränkung
Mexec haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma Mexec nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma Mexec aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
Gewährleistung für Software
Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Mexec gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Mexec eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Mexec mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht. Mexec ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Mexec kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Mexec zwei Versuche innerhalb der vom Kunden angemessenen gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde die Firma Mexec wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma Mexec nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma Mexec grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in deutscher oder in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in deutschsprachiger oder englischsprachiger Version lieferbar ist.
Vertraulichkeit
Mexec und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Mexec gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma Mexec nur mit schriftlicher Einwilligung der Mexec abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Mexec (Hauptniederlassung) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Software-Lizenz-bedingungen
Vorbemerkung
Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Lizenzbedingungen werden durch das Öffnen der Versiegelung bzw. durch das Fortsetzen der Installation anerkannt.
Einräumung von Nutzungsrechten
Mit Vertragsschluss über die Lieferung / den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der Firma Mexec als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.
Umfang der Nutzungsrechte
Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) auf beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung von zeitlich befristeten Softwareprodukten ist nicht möglich, da die Software einen Zeitschalter enthält, der die weitergehende Nutzung ausschließt. Darüber hinaus wird dem Kunden bei einigen Produkten ausdrücklich das Recht eingeräumt, Online-Dienste zu nutzen. Das Nutzungsrecht bestimmt sich ausschließlich nach dem Bezugszeitraum für das jeweilige Software-Produkt und endet gleichzeitig mit diesem.
Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.
Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der Originaldiskette, CD-ROM, Blue-Ray Disk oder DVD eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen, in Rahmen der in der Mehrfach-Lizenz vorgegebenen Anzahl, gleichzeitig zu nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zu übersetzen, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Auch ist es dem Kunden untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern oder zu entfernen.
Einschränkungen
Abgesehen von der Installation von Updates oder neuen Funktionen, die von Mexec bereitgestellt werden, dürfen Sie diese Software nicht ändern oder Funktionen hinzufügen. Sie dürfen diese Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren. Sie dürfen keine abgeleiteten Werke basierend auf dieser Software erstellen. Sofern nicht ausdrücklich von Mexec angegeben, dürfen Sie diese Software nicht an Dritte weiterverkaufen, weitergeben, vermieten oder anderweitig weitergeben.
Rechte an geistigem Eigentum
Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, behält sich Mexec alle Rechte, Titel und Interessen an dieser Software und allen damit verbundenen Urheberrechten, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten vor.
Haftungs-ausschluss
Mexec lizenziert diese Software an Sie "AS IS" und ohne jegliche Gewährleistung. In keinem Fall haftet Mexec oder seine Lieferanten Ihnen gegenüber für Schäden, Ansprüche, Kosten oder entgangener Gewinn, die durch die Verwendung dieser Software verursacht werden. Mexec übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt den Anforderungen und Zwecken des Nutzers entspricht oder mit anderer von ihm ausgewählter Soft- oder Hardware zusammenarbeitet.
Kündigung
Ihre Lizenz gemäß dieser Vereinbarung endet automatisch, wenn Sie diese Software und die Kopie dieser Software in Ihrem Besitz zerstören. Ihre Lizenz im Rahmen dieser Vereinbarung endet automatisch ohne vorherige Ankündigung von Mexec, wenn Sie eine der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. Unmittelbar nach Beendigung stellen Sie jegliche Nutzung dieser Software ein und vernichten alle Kopien dieser Software, ganz oder teilweise, in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle. Sie werden Mexec für Kosten oder entgangenen Gewinn entschädigen, die durch Ihre Verletzung oder Verletzung einer Bedingung dieser Vereinbarung verursacht wurden.
Geltendes Recht
Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung im Bereich der Software-Lizenzbedingungen für ungültig und nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Rests dieser Vereinbarung, die gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig und durchsetzbar bleibt.